Markus Hammerschmidt
Fabrikstr. 15
66484 Riedelberg
Tel: 06339/4090145
Mobil: 015209173162
E-mail:info@pz-verleih.de
Fax: 063394090097
St.Nr: 46/059/3056/0
   Telefon 06339/4090145          Mobil 015209173162
AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Allgemeines
Alle Leistungen, die von Markus Hammerschmidt für den Kunden erbracht werden, sowie die
Nutzung der Website www.pz-verleih.de und alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains,
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Markus Hammerschmidt
und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum von Hammerschmidt Markus.
Jegliche Haftung von Markus Hammerschmidt für Unfälle und sonstige Schadensfälle, die sich
während des Gebrauchs der entliehenen Gegenstände ereignen sowie Aufrechnung und
Zurückbehaltung gegenüber  Markus Hammerschmidt sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
2.1. Lieferung und Abholung
Wir liefern Ihnen die gewünschten Artikel auf Anfrage zu Ihrem Veranstaltungsort und holen
diese dort auch wieder ab.
Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich in ebenerdige Räumlichkeiten.
Das Zusammentragen der gemieteten Gegenstände bei Abholung ist nicht im Mietpreis enthalten.
Erfolgt die Rückgabe des Leihgutes nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, verlängert sich das
Mietverhältnis entsprechend einer Mieteinheit ( 1 Tag ) stillschweigend bis zur Rückgabe.
2.2. Lieferbereich für Zelte und Zubehör
Lieferung bis 10 Km -    ( Hornbach - Riedelberg - Bottenbach - Rolbing ( F ) - Dietrichingen -
Althornbach - Vinningen - Kleinsteinhausen - Kröppen -  Schweyen  (F)  -  Walshausen)
Lieferung bis 20 Km -   ( Zweibrücken - Altheim - Niedersimten - Schweix - Hilst - Trulben - Winzeln -
Pirmasens - Contwig - Lemberg - Rieschweiler - Eppenbrunn  -  Rimschweiler)
Lieferung bis 30 Km -   ( Homburg - Blieskastel - Mandelbachtal - Bitche (F) - Kirkel -  Ruppertsweiler
-  Rodalben -  Clausen -  Waldfischbach -  Münchweiler - Bexbach  -  Höeinöd )
Lieferung bis 50 Km -   ( Dahn - Sulzbach - Hinterweidenthal - Kaiserslautern - Erfweiler -  Hauenstein 
-  Neunkirchen  -  Saareguemines -  Queidersbach  - Schwalbach  -  Landstuhl  - Miesau -  Rohrbach )
Lieferung ab 50 Km auf Anfrage   ( Saarbrücken - Quierschied - Karlsruhe - Kandel - Landau -
Saarlouis - Bad Bergzabern - Speyer - Kusel - Haguenau - Oberotterbach - Neustadt /Ws - Haßloch )
3. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen
Die Warenrückgabe erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt.
Zurückgegebene Ware wird erst bei uns im Haus auf Vollständigkeit und Beschaffenheit geprüft.
Dieses erkennt der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich an.
Für Beschädigung oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes.
Die Abgabe des Geschirrs muss in geordnetem und sortenreinem Zustand erfolgen.
4. Zahlungsbedingungen:
Bei Neukunden ist der Mietpreis der bestellten Artikel im voraus oder spätestens bei
Übernahme der Ware fällig.
Für Geräte und Mobiliar erheben wir eine im Voraus zu zahlende Mietkaution von 50 % des
gesamten Mietbetrages, die nach Rückgabe der Mietgegenstände mit den Mietgebühren
verrechnet wird. Die Mietgebühren sind nach Rechnungsstellung auf unser Konto zu überweisen
oder bar zu bezahlen.
5. Preise
Die Mietpreise der angegebenen Artikel beinhalten nicht die Lieferkosten.
Die angegebenen Mietpreise gelten bei termingerechter Rückgabe in ordentlichem Zustand.
6. Rücktritt
Markus Hammerschmidt behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn falsche
Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder die Zahlungsfähigkeit des
Kunden auf Grund objektiver Gründe angezweifelt werden muss.
7. Storno
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden bis 10 Tage vor Liefertermin werden
25% des Rechnungsbetrages fällig.
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden bis 2 Tage vor Liefertermin werden 50% 
des Rechnungsbetrages fällig.
Ereignisse höherer Gewalt oder Lieferschwierigkeiten wegen Verlust oder Beschädigung durch
den Vormieter berechtigen uns zu verspäteter Lieferung oder Stornierung.
Schadenersatzansprüche für verspätete oder Nichtlieferungen sind ausgeschlossen.
8. Copyright
Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und
unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten
dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche
Eigenentwicklungen von Markus Hammerschmidt sind oder von diesem aufbereitet wurden,
dürfen nicht ohne Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte
vorbehalten.
9. Zusatz für Zeltanmietung
Genehmigungen / Baurechtliche Fragen bei der Vermietung von Zelten
Die Baugenehmigung und alle sonstigen Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen. Der Mieter
hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen
und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen.
Ein Mieter sollte dauernd den Wetterbericht beobachten
Bei Windgeschwindigkeiten von 40 km/h ist schon höchste Vorsicht gegeben. Ist das Zelt an
einigen Stellen offen, dann sind sofort alle Seitenteile zu schließen.So kann der Wind das Zelt
nicht "aushebeln". Beobachten Sie die Heringe und Erdnägel. Lockern sich welche, dann schlagen
Sie neue nach. 
Der Mietgegenstand eignet sich nicht für den Einsatz im Freien bei einer Windstärke
von fünf oder größer. Der Mieter hat dies daher zu unterlassen. Der Mieter stellt Markus
Hammerschmidt von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter aus Beschädigungen
frei, die infolge der Benutzung des Mietgegenstandes entgegen dieser Verpflichtung
entstehen.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Veränderungen an dem Mietgegenstand während der
Mietzeit unterbleiben, insbesondere etwaige Notausgänge stets frei zu halten sind, und
unverzüglich von etwaigen Veränderungen (z.B. Lockern oder Lösen von Bedachungen,
Bespannungen, sonstigen Konstruktionsteilen) Mitteilung zu machen. Er hat ferner
sicherzustellen, dass der Mietgegenstand von Schneelasten oder ähnlichem frei bleibt.
Der Mieter garantiert schließlich, dass der Aufstellort in jeder Beziehung geeignet ist,
insbesondere ungehindert zugefahren werden kann und eine ausreichend sichere
Bodenbeschaffenheit aufweist.
10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
service - mieten - leihen - verleihen - ausleihen - vermieten - kaufen - Verkaufen
Ihr Partyverleih in der nähe von Frankreich ( Bitsch, Saarguemines ) im Saarpfalzkreis und in der Südwestpfalz von Geschirrverleih bis
Tische mieten von Zeltverleih bis Gläserverleih, wir führen alles: Partybedarf aller Art, Zelte, Terrassenheizer, Besteck, Gläser, Geschirr,
Tische, Stühle, Banketttische, Bankettstühle Mietmöbel, Partyservice und Alleinunterhalter - vermittlung
 uvm auf Anfrage.